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UPDATE: 15. OKTBOBER 2020
TESTBETRUG UND FEHLINTERPRETATION DER PCR einfach erklärt: Und hier noch was, da die Fälle ja nun wieder soooo dramatisch steigen.... was kann ein PCR Test denn nachweisen...? Hier wissenschaftlich korrekt und leicht verständlich erläutert:
Kern und Angelpunkt ist und bleibt die Frage, ob ein PCR-Test Viren nachweisen kann. Diese Frage beantwortet sich auch für Laien verständlich wenn man ein wenig genauer auf den Test schaut:
Corona-Viren haben keine DNA, es sind RNA-Viren (deshalb ist auch eine rna Impfung angedacht...).
Die Erbinformation der Corona Viren ist in RNA Strängen gespeichert. Der PCR-Test funktioniert aber nur mit DNA-Strängen.
Deshalb wird wie folgt vorgegangen (auf die Beschreibung zwischengeschalteter Reinigungsoperationen wird der Klarheit wegen verzichtet):
In einem ersten Schritt werden alle Zellen und Viren, welche in einem Testabstrich enthalten sind, „geschreddert“. Es wird eine sogenannte Lyse durchgeführt, welche Zellen und Viren in ihre Bestandteile zerlegt. Sodann werden die hierbei freigesetzten RNA-Fragmente mittels eines Enzyms (Reverse Transferase) in DNA-Fragmente konvertiert. (Die richtige Bezeichnung des Tests ist deshalb RT-PCR).
Von den DNA-Fragmenten werden solche ausgewählt von denen man vermutet, dass die korrespondierenden RNA Fragmente nur im SarsCov2 Virus vorkommen. Diese cDNA Fragmente (correspondierende DNA) werden mittels PCR-Verfahren vervielfältigt und nachgewiesen.
Durch die Lyse werden alle ggf im Abstrich enthaltenen Viren – gleich ob infektiös oder nicht – zerstört. Bedingt durch dieses Schreddern ist also nach der Lyse kein Virus mehr vorhanden, welches nachgewiesen werden könnte. Es ist auch nicht möglich, zu bestimmen, woher die RNA Fragmente im komplexen Lysegemisch stammen. Hinzu kommt die Frage, ob die gewählten cDNA Fragmente spezifisch sind für SarsCov2 oder ob die gewählten Sequenzen auch bei anderen Corona Viren zu finden sind oder ob identische DNA Sequenzen aus anderen im Abstrich vorhandenen Zellen stammen. Der Test kann also nicht bestimmen, ob in einem Abstrich infektiöse Viren vorhanden sind oder nicht.
Dieser Sachverhalt sollte auch für Laien, Juristen und Politiker nachvollziehbar sein.
Und genau deshalb hat das Juristenteam um Dr. Reiner Füllmich eine Klage vorbereitet (da der Test für diagnostische Zwecke NICHT zugelassen ist, keine Infektion, Krankheit oder Übertragung auf andere nachweisen kann). Diese wird in Kürze in den USA eingereicht (falls sie es nicht schon ist). |